Dr. Campbell ist Referenzanwalt für das deutsche, das österreichische und das schweizerische Konsulat in San Francisco, Kalifornien. Er ist im Bundesstaat Kalifornien als Rechtsanwalt zugelassen. Dr. Campbell ist darauf spezialisiert deutschen, österreichischen und schweizerischen Klienten mit transnationalen Problemen in den Vereinigten Staaten von Amerika beizustehen. Dr. Campbell ist nicht in Deutschland als Anwalt zugelassen.
Die Kanzlei konzentriert sich auf vier Tätigkeitsschwerpunkte: Handelsrecht und Vertragsstreitigkeiten, Personenschadensrecht, Nachlassrecht sowie Familienrecht. Dr. Campbell führt Prozesse vor Einzelrichtern und Jurygerichten und erledigt Rechtsmittelverfahren vor dem Berufungs- und Revisionsgericht. Er ist zudem vor Schiedsgerichten und selbst als Schiedsrichter und Mediator in seinen Fachgebieten tätig. Dr. Campbell vertritt sowohl Kläger als auch Beklagte, seien es einzelne natürliche Personen, Partnerschaften oder Gesellschaften. Dr. Campbell verwendet bei seiner juristischen Recherche die beiden meist gebrauchten und computergestützten Suchmaschinen Lexis/Nexis und Westlaw, um für seine Klienten die neuste und kostengünstigste Technologie sicherzustellen.
Personenschadensrecht: Fälle auf dem Gebiet des Personenschadensrechts umfassen Verkehrsunfälle, Körperverletzungen, Haftung von Grundbesitzern und Verleumdungsklagen. Dr. Campbell vertrat zum Beispiel deutsche Touristen und Studenten, die in Verkehrsunfälle in Kalifornien verwickelt waren. Er klagte die Schadenseratzansprüche für ihre Verletzungen ein, die sie erlitten hatten, während sie in Kalifornien im Urlaub waren oder dort studierten.
Handels- und allgemeines Vertragsrecht: Streitigkeiten aus diesem Gebiet umfassen vor allem Vertragsverletzungen, Gesellschaftsauflösungen und Lizenzvereinbarungen. Dr. Campbell half beispielsweise einem deutschen Unternehmen dabei, seine Rechte aus einer Lizenzvereinbarung geltend zu machen und Schadensersatzanprüche durchzusetzen, die aus einem Bruch dieser Vereinbarung resultierten. Außerdem representierte er kalifornische Tochtergesellschaften und deren Vorstände von deutschen High-Technology Gesellschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten über die Lizenzrechte der Tochtergesellschaft und deren geistigem Eigentum in Bezug auf die unternehmerische Technologie und anderen patentrechtlich geschützten Rechten, weil das Mutterunternehmen in Deutschland Insolvenz anmeldete und deshalb versuchte alle Vermögenswerte der Tochtergesellschaft aus Kalifornien zu veräußern. Viel Fälle beinhalten schwierige Sachgebiet, wie die Gerichtszuständigkeit über Ausländer und die Zustellung von Schriftsätzen im Ausland. Dazu half er Konkursverwaltern aus der BRD und der Schweiz, ihre Ansprüche auf Vermögen in den USA geltend zu machen. In all diesen Bereichen ist Dr. Campbell sehr versiert und hinderte in zahlreichen Prozessen die kalifornischen Gerichte daran ihre Zuständigkeit gegenüber deutschen Staatsangehörigen auszuüben. Damit war es möglich, dass die Prozesse im Heimatland des Mandanten, Deutschland, stattfinden konnten. Sein Aufsatz über dieses Thema ist unter Veröffentlichungen zu finden. Darüberhinaus verhalf Dr. Campbell beispielsweise einer kalifornischen GmbH zur Durchsetzung ihrer Rechte auf Nachzahlungen und vertragliche Beschränkungen bei der Beendigung eines Franchise-Vertrages mit einer in Ohio ansässigen AG, auf welchen Ohio Recht Anwendung fand. Andere Vertragsstreitigkeiten reichen von Eigentümersrechte von Immobilien bis zu baurechtlichen Angelegenheiten betreffend Einfamilienhäusern.
Nachlassrecht: Dr. Campbell berät in allgemeiner Nachlassplanung, führt aber abhängig von den Bedürfnissen der Mandanten auch komplizierte Erbrechtsprozesse. So wurde er auch in anspruchsvollen Zivilstreitigkeiten betreffen das Nachlassverfahren und die Treuhandverwaltung tätig. Sein erfolgreiches Vorgehen führte dazu, dass Vermögensverfügungen aus einem Treuhandverhältnis, die betrügerisch und unter unzulässiger Beeinflussung durch Familienmitglieder oder Freunde erreicht wurden, rückgängig gemacht werden konnten. In Folge dessen mussten die wiederstrebenden Treuhand- und Nachlassverwalter ihre Abschlussrechnungen offenlegen und eine Neuverteilung des Vermögens wurde erzwungen. Außerdem representierte Dr. Campbell viele Erben aus Deutschland, um ihre Erbschaftsansprüche an kalifornischen Vermögensmassen beizutreiben, sowie Erben aus den Vereinigten Staaten, um ihre Rechte an schweizerischen und deutschen Erbmassen geltend zu machen. Er hat auch Erbscheine bei den deutschen Behörden sowie Gerichten mit Erfolg beantragt. Auch wenn die Erben außerhalb Kaliforniens wohnten, hat Dr. Campbell bereits als Nachlassverwalter agiert.